AS Lehmann führt Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage geltender gesetzlicher und technischer Anforderungen durch.

Grundlage der Prüfungen sind unter anderem:

  • DGUV Vorschrift 3
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • technische Normen und Prüfvorschriften nach DIN/VDE
  • anerkannte Regeln der Elektrotechnik

Elektrische Sicherheit ist keine einmalige Maßnahme, sondern Teil einer kontinuierlichen betrieblichen Verantwortung.

Unsere Aufgabe besteht nicht ausschließlich in der Durchführung technischer Prüfungen.

Ziel ist die nachvollziehbare Prüfung, Dokumentation und Bestätigung des sicherheitsrelevanten Zustands elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Die Prüfungen dienen unter anderem:

  • der Betriebssicherheit
  • der technischen Nachweisbarkeit
  • der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
  • der strukturierten Dokumentation sicherheitsrelevanter Zustände
  • der Unterstützung betrieblicher Sicherheits- und Organisationsprozesse

Die Prüfungen erfolgen unabhängig, nachvollziehbar und nach festgelegten technischen Verfahren.

Dazu gehören unter anderem:

  • Sichtprüfung
  • Messung
  • Funktionsprüfung
  • Dokumentation
  • Kennzeichnung
  • Prüfprotokolle
  • Festlegung von Prüffristen

Alle Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und archiviert.

Prüfungen dienen nicht ausschließlich der technischen Kontrolle, sondern auch der nachvollziehbaren Dokumentation sicherheitsrelevanter Zustände innerhalb betrieblicher Strukturen.

Die Dokumentation ermöglicht eine nachvollziehbare technische Nachweisführung gegenüber:

  • Versicherungen
  • Behörden
  • Berufsgenossenschaften
  • internen Sicherheitsstrukturen
  • organisatorischen Prüfprozessen

Nachvollziehbare Prüfung, strukturierte Dokumentation und kontinuierliche technische Verantwortung bilden die Grundlage langfristiger Betriebssicherheit.

Kontakt