Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland.
Es enthält grundlegende Rechte, Pflichten und Prinzipien des staatlichen Handelns. Dazu gehören unter anderem der Schutz von Leben und Gesundheit, die Gestaltung sicherer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sowie die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes.

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert die im Grundgesetz verankerten Schutzpflichten im Arbeitsleben. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie beschreibt die Anforderungen an Bereitstellung, Nutzung, Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln und legt fest, welche Maßnahmen Arbeitgeber treffen müssen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/index.html

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Deutschland.

Zu ihren Aufgaben gehören die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Rehabilitation nach Arbeitsunfällen sowie die finanzielle Absicherung der Versicherten im Schadensfall.

Im Rahmen ihrer Präventionsarbeit veröffentlicht die DGUV verschiedene Unfallverhütungsvorschriften und Informationen für Unternehmen, Arbeitgeber und Beschäftigte.

Nähere Informationen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) finden Sie auf der offiziellen Internetseite der DGUV.

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://publikationen.dguv.de/

Technische Normen und DIN/VDE-Vorschriften enthalten technische Anforderungen, Sicherheitsstandards und anerkannte Regeln der Elektrotechnik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Sie legen fest, welchen technischen Anforderungen elektrische Anlagen, Maschinen, Betriebsmittel und Schutzeinrichtungen entsprechen müssen.

Die Auswahl beinhaltet die wichtigsten DIN VDE Normen zur Errichtung von Niederspannungsanlagen, zum Betrieb von elektrischen Anlagen, zur Sicherheit von Maschinen, zum baulichen Blitzschutz, zu elektrischen Schutzmaßnahmen, zur Mensch-Maschine-Schnittstelle und weiteren Bereichen der Elektrotechnik.

Die DKE hat in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) die am häufigsten benötigten Sicherheitsnormen der Elektrotechnik in der VDE Auswahl zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (nach DGUV Vorschrift 3) zusammengestellt.

Zu den wichtigsten Normen gehören:

  • DIN VDE 0701-0702
  • DIN EN 50678 (VDE 0701)
  • DIN EN 50699 (VDE 0702)

Nähere Informationen zu den einzelnen Normen und Vorschriften finden Sie in der VDE Auswahl zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (nach DGUV Vorschrift 3).

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.vde-verlag.de/normen/auswahl-nach-dguv-vorschrift3

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Sie gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie für nichtelektrotechnische Arbeiten in deren Nähe.
Die Vorschrift legt Anforderungen an den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel fest. Dazu gehören unter anderem die Errichtung, Änderung, Instandhaltung, der Betrieb sowie die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV Vorschrift 3 verweist dabei auf die anerkannten Regeln der Elektrotechnik und die entsprechenden VDE-Bestimmungen.
Ziel der Vorschrift ist die Verhütung von Unfällen und Gefährdungen, die durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel entstehen können.

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

Nähere Informationen zur DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ finden Sie in den Veröffentlichungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV).

Nähere Informationen finden Sie unter:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/1052/elektrische-anlagen-und-betriebsmittel

Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel dürfen durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Die DGUV V3 Prüfung gilt für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Betreiber elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Dazu gehören unter anderem:

  • Unternehmen und Betriebe
  • Büros und Verwaltungsgebäude
  • Schulen und Kindergärten
  • Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
  • Werkstätten und Industrie
  • Gastronomie und Hotels
  • Lager und Produktionsbereiche
  • öffentliche Einrichtungen

Die praktische Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Elektrofachkräfte unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte.

  • Prüfungen
  • Messungen
  • Dokumentation
  • Kennzeichnung
  • Nachweise

Prüfungen ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel werden deutschlandweit durchgeführt.

Die Arbeiten erfolgen durch qualifizierte Elektrofachkräfte.
Die Prüfungen und Messungen erfolgen mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten gemäß den geltenden technischen Anforderungen und Qualitätsstandards.
Diese ermöglichen die Durchführung von Prüfungen, Messungen, Dokumentation, Kennzeichnung und Nachweisführung gemäß den geltenden technischen Normen und Prüfvorschriften.

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